Die Obergerichtskasse wird gestützt auf § 12 Anwaltstarif angewiesen, der unentgeltlichen Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin, lic. iur. Claudia Rohrer, Rechtsanwältin in Rheinfelden, nach Eintritt der Rechtskraft das Honorar von Fr. 2'450.00 auszurichten. - 15 - Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten