8. Grundvoraussetzung für einen Rentenanspruch ist eine durchschnittlich mindestens 40%ige Arbeitsunfähigkeit während eines Jahres (Wartejahr) und eine anschliessende mindestens 40%ige Invalidität (vgl. E. 2.2. hiervor). Da gestützt auf die somatische Beurteilung der SMAB-Gutachter (VB 117.4-117.6) und das psychiatrische Gutachten von Dr. med. G.