(vgl. E. 1., 3.1.1. und 3.2. hiervor) und nicht auf die medizinischen Einschätzungen von RAD-Arzt Dr. med. E. Weitere Ausführungen zu den diesbezüglichen Vorbringen der Beschwerdeführerin erübrigen sich daher vorliegend. 7. 7.1. Die Beschwerdeführerin macht sodann eine Verschlechterung ihres gesundheitlichen Zustands seit der Begutachtung durch die SMAB geltend. Sie leide an Handbeschwerden. Am 31. Januar 2023 sei eine Handoperation erfolgt. Entsprechend sei ein Verlaufsgutachten durch die SMAB einzuholen (Beschwerde, Ziff. 5).