Vielmehr legte dieser nachvollziehbar dar, dass die psychischen Beschwerden der Beschwerdeführerin – die chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren sowie die Bewegungsstörungen, Krämpfe und der Tremor im Sinne einer dissoziativen Störung (VB 141 S. 14) – zwar durchaus eine erhöhte Ermüdbarkeit und Konzentrationsstörungen zu begründen vermöchten, sich dieser Problematik aber durch die Möglichkeit vermehrter Pausen hinreichend gegensteuern lasse (VB 141 S. 13). Den Schlafstörungen in der Nacht könne medikamentös entgegengewirkt werden (VB 141 S. 14).