5.3. 5.3.1. Die Beschwerdeführerin macht geltend, das Gutachten von Dr. med. G. sei aus verschiedenen Gründen nicht beweiskräftig. Nicht nur sei Dr. med. G. durch die Ausführungen von Dr. med. E. im Auftragsschreiben beeinflusst worden, sein Gutachten sei auch fehlerhaft und nicht schlüssig. Zudem zeige Dr. med. G. sie "in eine[m] offensichtlich falschen Bild, um eine geringere Arbeitsfähigkeit zu attestieren" (Beschwerde, Ziff. 3).