zu Recht zum Schluss, dass auf die psychiatrische Beurteilung im Gutachten der SMAB nicht abgestellt werden könne. Auf weitere Mängel des psychiatrischen Gutachtens von Dr. med. F. braucht daher vorliegend nicht eingegangen zu werden. 5. 5.1. Zu prüfen ist demnach, ob dem psychiatrischen Gutachten von Dr. med. G. vom 12. August 2022 Beweiskraft zukommt.