Wie insbesondere in den RAD-Stellungnahmen vom 3. Juni 2021 und 15. November 2021 (E. 3.1.2. und 3.1.4. hiervor) begründet und einleuchtend dargelegt wurde, ist die Einschätzung von Dr. med. F., namentlich dessen Beurteilung der Arbeitsfähigkeit, in verschiedener Hinsicht nicht nachvollziehbar. So ergab das anlässlich der psychiatrischen Begutachtung durch Dr. med.