Durch die bestehenden psychischen Störungen würde es zu einer erhöhten Ermüdbarkeit sowie potentiell zu vermehrten Konzentrationsstörungen kommen, was sich bei einer Arbeit mit einem vermehrten Pausenbedarf auswirke. Dadurch bestehe seit dem Jahr 2016 eine Leistungseinschränkung von 20 % bei einer zumutbaren Präsenz von acht Stunden pro Tag, womit die Arbeitsfähigkeit in psychiatrischer Hinsicht insgesamt 80 % betrage. Dies gelte sowohl für den angestammten Beruf als Serviceangestellte in der Gastronomie wie auch für alle anderen den Fähigkeiten entsprechenden angepassten Tätigkeiten, wozu auch die Tätigkeit als Kassiererin gehöre (VB 141 S. 15 f.).