3.1.4. In seiner neuerlichen Stellungnahme vom 15. November 2021 hielt Dr. med. E. fest, dass die Ausführungen der Gutachterstelle vom 16. August 2021 ihn nicht überzeugen würden. Es fehle an einer durchgehenden objektiven und sachlichen Auseinandersetzung mit seinen Argumenten und den Ergänzungsfragen, welche teils nicht verstanden oder gar verdreht würden. Auch fänden sich Widersprüche in der Argumentation.