Zudem treffe nicht zu, dass die Tätigkeit im Gastronomiebereich weniger belastend sei als die Tätigkeit als Kassiererin in einem Supermarkt; das Gegenteil sei der Fall. Entsprechend hielt der psychiatrische Gutachter bzw. die SMAB an der Einschätzung im Gutachten vom 17. Mai 2021 fest (VB 126 S. 2).