3.1.3. In seiner Stellungnahme vom 16. August 2021 hielt der psychiatrische Gutachter der SMAB Dr. med. F., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, in Beantwortung der Ergänzungsfragen fest, dass er tatsächlich die Arbeitsfähigkeit und nicht etwa die Arbeitsunfähigkeit in der angestammten Tätigkeit mit 35 % beziffert habe. Die Ergebnisse des Mini-ICF, der Psychostatus und das aufgezeigte Aktivitätsniveau stünden nicht im Widerspruch zur attestierten Arbeitsfähigkeit von 35 % in der angestammten Tätigkeit (VB 126 S. 1 f.). Zudem treffe nicht zu, dass die Tätigkeit im Gastronomiebereich weniger belastend sei als die Tätigkeit als Kassiererin in einem Supermarkt;