Schluss, dass das Gutachten der SMAB "mehrheitlich" schlüssig und nachvollziehbar sei, er die Ausführungen zu der zumutbaren Arbeitsfähigkeit so jedoch nicht stützen könne (VB 120 S. 3). Namentlich sei aus den Ausführungen der Gutachter, dem Psychostatus der Beschwerdeführerin und dem Ergebnis des Mini-ICF aus Sicht des RAD höchstens eine Verminderung der Arbeitsfähigkeit von 30 % in der angestammten bzw. 10-20 % in einer angepassten Tätigkeit gegeben (VB 120 S. 2). Er empfahl, den Gutachtern unter Beilage seiner Stellungnahme Ergänzungsfragen zu stellen, um deren Beurteilung besser nachvollziehen zu können (VB 120 S. 3 f., vgl. auch VB 125).