Bezüglich der funktionellen Auswirkungen der Befunde bzw. Diagnosen attestierten die Gutachter der Beschwerdeführerin Fähigkeitsstörungen in den Bereichen Planung und Strukturierung von Aufgaben, Flexibilität und Umstellungsfähigkeit, Widerstands- und Durchhaltefähigkeit, Selbstbehauptungsfähigkeit, Konversation und Kontaktfähigkeit zu Dritten sowie Gruppenfähigkeit. Die körperliche Belastbarkeit sei reduziert (VB 117.1 S. 8). Optimal adaptiert sei eine rein sachbezogene (kein Kundenkontakt), körperlich nicht belastende, gut strukturierte Tätigkeit ohne besonderen Zeitdruck und ohne erhöhte Anforderungen an die emotionale Belastbarkeit.