2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 23. Februar 2023 wurde die B. als berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren beigeladen. Diese liess sich in der Folge nicht vernehmen. 2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 4. April 2023 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und lic. iur. Claudia Rohrer, Rechtsanwältin, Rheinfelden, zu ihrer unentgeltlichen Vertreterin ernannt. 2.5. Mit Eingaben vom 27. April und vom 6. Juni 2023 reichte die Beschwerdeführerin weitere medizinische Unterlagen ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: