1.2. In der Folge liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin durch die Swiss Medical Assessment- and Businesscenter AG (SMAB), St. Gallen, polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 17. Mai 2021). Da die Beschwerdegegnerin das psychiatrische Teilgutachten – auch nachdem der psychiatrische Gutachter ihre auf entsprechende Empfehlung ihres Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) gestellten Ergänzungsfragen beantwortet hatte – als nicht nachvollziehbar erachtete, verfügte sie am 11. März 2022, dass eine erneute psychiatrische Begutachtung – nun durch Dr. med. G., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, – in Auftrag gegeben werde.