1. 1.1. Die 1972 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 30. Dezember 2016 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration / Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese tätigte verschiedene Abklärungen in medizinischer und beruflicher Hinsicht und zog die Akten des Krankentaggeldversicherers bei. Mit Verfügung vom 14. September 2018 wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin ab.