Zusätzliche unfallkausale strukturelle Läsionen seien aufgrund der vorliegenden Dokumentation nicht überwiegend wahrscheinlich ausgewiesen. Klinisch und radiologisch finde sich der typische Befund einer ausgedehnten bursaseitigen Partialruptur der Supraspinatussehne mit beginnender Intervallläsion vor allem dorsal als Folge des Impingements, welche im Verlauf der Zeit fortgeschritten sei mit nunmehr Totalruptur der Supraspinatussehne und Partialruptur der Infraspinatussehne. Es bestehe nicht überwiegend wahrscheinlich ein natürlicher Kausalzusammenhang zwischen den vorgefundenen Befunden an der linken Schulter und dem Ereignis vom 2. März 2018 (VB 95 S. 5 f.).