Dr. med. univ. B._____ kam in Kenntnis und Würdigung dieser medizinischen Vorberichte, der angegebenen Beschwerden, der bildgebenden Befunde sowie unter Bezugnahme auf entsprechende Fachliteratur zu seiner nachvollziehbar begründeten Schlussfolgerung. So führte er zusammenfassend aus, dass es anlässlich des geltend gemachten Ereignisses im Jahr 2018 zu einer Schmerzauslösung im Bereich der linken Schulter bei vorbestehenden degenerativen Veränderungen gekommen sei. Zusätzliche unfallkausale strukturelle Läsionen seien aufgrund der vorliegenden Dokumentation nicht überwiegend wahrscheinlich ausgewiesen.