Die medizinischen Akten, auf die sich Dr. med. univ. B._____ stützte (VB 95 S 1 f.), beruhen auf verschiedenen persönlichen Untersuchungen und Bildgebungen und enthalten übereinstimmende Diagnosen und Befunde, womit sie ein vollständiges Bild betreffend den vorliegend relevanten medizinischen Sachverhalt ergeben (vgl. E. 4.2.3. hiervor). -8-