"1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 30. September 2022 und der Einspracheentscheid der Beschwerdegegnerin vom 27. Dezember 2022 seien aufzuheben und es seien dem Beschwerdeführer die gesetzlichen Leistungen, insbesondere die Heilbehandlungskosten bis zur vollständigen Beendigung der Behandlung der Komplettruptur der Supraspinatussehne und Teilruptur der Infraspinatussehne sowie Taggeldleistungen vom 1. März 2022 bis 1. Oktober 2022, rückwirkend zu erbringen.