1. Der 1987 geborene Beschwerdeführer war als professioneller Eishockeyspieler tätig, als er am 17. Oktober 2015 bei einem Eishockeyspiel eine commotio cerebri sowie eine commotio labyrinthi links erlitt. Die Beschwerdegegnerin richtete in der Folge vorübergehende Leistungen (Taggeld/Heilbehandlung) aus. Mit Verfügung vom 26. Juli 2021 stellte sie die Heilbehandlungsleistungen per 25. Mai 2018 und die Taggeldleistungen per 30. April 2019 ein. Des Weiteren sprach sie dem Beschwerdeführer eine Integritätsentschädigung bei einer Integritätseinbusse von 20 % zu und verneinte einen Anspruch auf eine Invalidenrente.