Das Alter des Beschwerdeführers wirkt sich des Weiteren statistisch gesehen vorliegend eher lohnerhöhend aus (vgl. die Tabelle T9_b, Monatlicher Bruttolohn nach Lebensalter, beruflicher Stellung und Geschlecht des Jahres 2020). Betreffend die Nationalität beziehungsweise die Aufenthaltskategorie ist zu erwähnen, dass der Beschwerdeführer die Schweizerische Staatsangehörigkeit besitzt (vgl. Identitätskarte in VB 30), was sich statistisch gesehen ebenfalls lohnerhöhend auswirkt (vgl. die Tabelle T12_b, Monatlicher Bruttolohn, Schweizer/innen und Ausländer/innen, nach beruflicher Stellung und Geschlecht des Jahres 2020).