Urteil des Bundesgerichts 8C_132/2020 vom 18. Juni 2020 E. 4.1 und 4.2.1). Die Beschwerdegegnerin hätte daher nicht auf die LSE-Tabellenlöhne des Jahres 2018, sondern auf diejenigen des Jahres 2020 abstellen müssen. Gemäss der LSE-Tabelle TA1, Total, Kompetenzniveau 1, des Jahres 2020 beträgt der Tabellenlohn monatlich Fr. 5'261.00. Wird die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit sowie die bis 2021 eingetretene Lohnentwicklung berücksichtigt, entspricht dieser einem Jahreslohn von Fr. 65'322.00. Bei einer Arbeitsfähigkeit in der Höhe von 70 % (VB 78) resultiert daraus ein Invalidenlohn in der Höhe von Fr. 45'725.00.