5.2.2. RAD-Ärztin Dr. med. D. diskutierte in ihrem Bericht vom 3. Mai 2022, wie vom Beschwerdeführer ausgeführt (Beschwerde S. 6), zwar weder die ausgeprägte Varikose noch das mittelgradige obstruktive Schlafapnoesyndrom. Dies ist indessen ohne Weiteres nachvollziehbar, äusserte sich Dr. med. D. in ihrer Stellungnahme vom 3. Mai 2022 ihrem Auftrag entsprechend doch einzig zum Bericht über die Verlaufskontrolle des Kantonsspitals E. vom 28. März 2022, welche sie in ihrer Stellungnahme vom 19. Januar 2022 empfohlen hatte (VB 70). Die Varikose am linken Bein des Beschwerdeführers wurde im Übrigen von Dr. med.