hinzuweisen, dass der Beschwerdeführer das Angebot seines Arbeitgebers, in einem Teilzeitpensum zu arbeiten, abgelehnt habe, weshalb dieser das Beschäftigungsverhältnis aufgelöst habe (Telefonische Abklärung der Krankentaggeldversicherung vom 15. Juli 2021 in VB 60.1 S. 15).