Ebenso wurde durch die behandelnden Ärzte eine 50%ige Arbeitsfähigkeit attestiert. In der angestammten Tätigkeit als Koch sollte es dem Beschwerdeführer möglich sein, halbtags tätig zu sein, wobei jedoch mindestens eine längere Pause gewährt werden sollte und auf das Heben schwerer Lasten (> 20 kg) zu verzichten sei (vgl. Arztbericht des Kantonsspitals E. vom 28. März 2022 in VB 76). Diese Einschätzung sei gemäss der Stellungnahme von RAD-Ärztin Dr. med. D. vom 3. Mai 2022 aus versicherungsmedizinischer Sicht vollständig nachvollziehbar (VB 78).