Nachdem die Verlaufsuntersuchung beim Kantonsspital E. am 28. März 2022 stattgefunden hatte (VB 76), wurde der entsprechende Bericht der RAD-Ärztin Dr. med. D. vorgelegt. Gemäss ihrer Beurteilung vom 3. Mai 2022 sei die Arbeitsfähigkeit in der Höhe von 50 % in der angestammten Tätigkeit aus versicherungsmedizinischer Sicht aufgrund der Befunde vollständig nachvollziehbar. Eine angepasste Tätigkeit sei medizinisch-theore- tisch in grösserem Umfang zumutbar. Es werde aufgrund des jetzigen Vorhandenseins zusätzlicher, insbesondere aktueller Befunde von einer Leistungseinschränkung von 30 % ausgegangen.