Rendements durch erhöhte Pausenbedürftigkeit und langsameres Arbeitstempo zu rechnen (VB 56 S. 3). Gemäss der Beurteilung von Dr. med. D. vom 19. Januar 2022 sei aus fachinternistischer und versicherungsmedizinischer Sicht festzustellen, dass – übereinstimmend mit der Einschätzung der Kardiologen des Kantonsspitals E. – sich die Beschwerden durch die mittelgradig eingeschränkte Pumpfunktion erklären liessen. Es werde eine Verlaufsuntersuchung in der Kardiologie des Kantonsspitals E. empfohlen. Inzwischen sei ein obstruktives Schlafapnoesyndrom diagnostiziert und eine Maskenbeatmung etabliert worden, wodurch die Arbeitsfähigkeit jedoch nicht eingeschränkt werde (VB 70).