2. 2.1. Am 31. Januar 2023 erhob der Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung vom 13. Dezember 2022 und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. «Die Verfügung vom 13.12.2022 sei aufzuheben und es sei dem Beschwerdeführer eine unbefristete volle Rente; eventualiter mind. unbefristete Viertelrente zuzusprechen»; 2. «Eventualiter sei die Verfügung vom 13.12.2022 aufzuheben und es sei die Sache an die Beschwerdegegnerin zur Vornahme weiterer Abklärungen zurückzuweisen, damit diese hernach erneut über die gesetzlichen Leistungen des Beschwerdeführers entscheidet»