1.2. Am 20. März 2021 meldete sich der Beschwerdeführer erneut unter Hinweis auf eine gesundheitliche Verschlechterung seit November 2020 zum Bezug von Leistungen (Berufliche Integration/Rente) der IV an. Im Rahmen der daraufhin getätigten Abklärungen zog die Beschwerdegegnerin die Akten der Krankentaggeldversicherung bei, welche den Beschwerdeführer durch Dr. med. C., Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, hatte untersuchen lassen (Expertise vom 5. Juli 2021 und versicherungsmedizinische Stellungnahme vom 21. September 2021), und hielt Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD).