1. 1.1. Der 1963 geborene und zuletzt als Koch und "Zeitungsverträger/Medienzusteller" tätig gewesene Beschwerdeführer meldete sich erstmals im Juli 2018 unter Hinweis auf einen "Herzinfarkt" und eine "Koronare 2-Ge- fässerkrankung" zum Bezug von Leistungen (Berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Im Rahmen der daraufhin getätigten Abklärungen zog die Beschwerdegegnerin die Akten der Krankentaggeldversicherung bei. Da der Beschwerdeführer ab Oktober 2018 wieder voll arbeitsfähig war, wurde der Fall mit Mitteilung vom 19. November 2018 abgeschlossen.