61, "Telekommunikation", Kompetenzniveau 2, Männer ab (VB 322 S. 7 f.). Soweit der Beschwerdeführer vorbringt, es sei zumindest auf das Kompetenzniveau 3 abzustellen (vgl. Beschwerde S. 10 ff.), ist festzuhalten, dass das Kompetenzniveau 2 praktischen Tätigkeiten, wie Verkauf/ Pflege/ Datenverarbeitung und Administration/ Bedienen von Maschinen und elektronischen Geräten/ Sicherheitsdienst/ Fahrdienst, und das Kompetenzniveau 3 komplexen praktischen Tätigkeiten, welche ein grosses Wissen in einem Spezialgebiet voraussetzen, entspricht. -6-