Urteil des Bundesgerichts 8C_414/2018 vom 22. Februar 2019 E. 2.2.2 mit Hinweisen). Theoretisch vorhandene berufliche Entwicklungs- oder Aufstiegsmöglichkeiten sind nur dann zu beachten, wenn sie mit hoher Wahrscheinlichkeit eingetreten wären (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_139/2020 vom 30. Juli 2020 E. 5.1). 3.3. Aufgrund der echtzeitlichen aktenausweislichen Angaben (VB 12, 16), die der ehemalige Arbeitgeber des Beschwerdeführers in seinem Schreiben vom 20. Januar 2023 bestätigte (Beschwerdebeilage [BB] 2), und der Tatsache, dass der Beschwerdeführer die Weiterbildung an der Höheren -5-