3. 3.1. Hinsichtlich der erwerblichen Auswirkungen des Gesundheitsschadens ist zwischen den Parteien ausschliesslich die korrekte Berechnung des Valideneinkommens umstritten (vgl. Beschwerde S. 14). Für die Bestimmung des Invaliditätsgrades berücksichtigte die Beschwerdegegnerin im vorliegend angefochtenen Einspracheentscheid vom 23. Dezember 2022 (VB 322) die Invalidenkarriere des Beschwerdeführers auch beim Valideneinkommen und stützte sich diesbezüglich auf die Tabellenlöhne der schweizerischen Lohnstrukturerhebung des Bundesamtes für Statistik (BfS, LSE 2020, Monatlicher Bruttolohn [Zentralwert] nach Wirtschaftszweigen, Kompetenzniveau und Geschlecht, Privater Sektor, TA1_ti-