In der Folge traf sie berufliche und medizinische Abklärungen, liess den Beschwerdeführer mehrfach kreisärztlich untersuchen und sprach ihm mit Verfügung vom 11. Dezember 2018 eine Integritätsentschädigung bei einer Integritätseinbusse von 66 % zu. Diese Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft.