1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung vom 22. Dezember 2022 aufgehoben. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, nach Abschluss der Eingliederungsmassnahmen erneut über den Rentenanspruch des Beschwerdeführers zu befinden. -8- 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.00 werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. 3. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, dem Beschwerdeführer eine Parteientschädigung in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 2'450.00 zu bezahlen. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten