4.4.3. Die von der B. AG gemeldeten Löhne der Jahre 2015 und 2016 (VB 12.1/6) weichen von den Einträgen im Auszug aus dem Individuellen Konto (IK; VB 166/2) ab und erweisen sich zudem allgemein als leicht schwankend. Die genaue Bemessung des Valideneinkommens kann vorliegend aber ohnehin offenbleiben. Ginge man vom gemäss dem IK-Auszug für das Jahr 2016 gemeldeten (auch im Hinblick auf eine möglicherwiese vorzunehmende Durchschnittsberechnung tieferen)