4. 4.1. Die vorliegend angefochtene Verfügung datiert vom 22. Dezember 2022 (VB 206) und erging somit während laufenden Eingliederungsmassnahmen (vertiefte Abklärung einer Tätigkeit als ICT-Fachmann vom 21. November 2022 bis 19. Februar 2023 [vgl. VB 201; 204] und nicht etwa Abklärungsmassnahmen zur Prüfung der Frage der Eingliederungsfähigkeit). -5-