2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 30. Januar 2023 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 22.12.2022 sei aufzuheben. 2. Die Beschwerdegegnerin sei gerichtlich zu verpflichten, mit der Prüfung des Rentenanspruchs bis zum Abschluss der beruflichen Massnahmen abzuwarten. -3-