Nachdem der Beschwerdeführer dagegen Einwände erhoben hatte, tätigte die Beschwerdegegnerin weitere Abklärungen, übernahm die Kosten für Berufsberatung und Abklärung der beruflichen Eingliederungsmöglichkeiten und liess ihn nach Rücksprache mit dem RAD polydisziplinär begutachten (Gutachten der GA eins AG, Frick, vom 27. September 2022) und be- ruflich-medizinisch abklären (Bericht des Spitals C. vom 14. Oktober 2022). Daraufhin erteilte die Beschwerdegegnerin am 28. November 2022 Kostengutsprache für eine vertiefte Abklärung einer Tätigkeit als ICT-Fach- mann und verneinte nach Rücksprache mit dem RAD einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 22. Dezember 2022.