Mit Vorbescheid vom 28. September 2021 stellte sie dem Beschwerdeführer die Abweisung seines Leistungsbegehrens in Aussicht. Nachdem der Beschwerdeführer dagegen Einwände erhoben hatte, tätigte die Beschwerdegegnerin weitere Abklärungen, übernahm die Kosten für Berufsberatung und Abklärung der beruflichen Eingliederungsmöglichkeiten und liess ihn nach Rücksprache mit dem RAD polydisziplinär begutachten (Gutachten der GA eins AG, Frick, vom 27. September 2022) und be- ruflich-medizinisch abklären (Bericht des Spitals C. vom 14. Oktober 2022).