zess abgeschlossen und ein Rentenanspruch verneint wurde (Verfügung vom 9. Januar 2019). 1.2. Am 12. August 2020 meldete sich der Beschwerdeführer unter Hinweis auf Rückenschmerzen, Schlafstörungen und Migräne erneut zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht, sprach dem Beschwerdeführer ein Jobcoaching zu und hielt Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Mit Vorbescheid vom 28. September 2021 stellte sie dem Beschwerdeführer die Abweisung seines Leistungsbegehrens in Aussicht.