Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der 1974 geborene, zuletzt als Prozessmitarbeiter für die B. AG tätig gewesene Beschwerdeführer meldete sich am 26. Juli 2017 unter Hinweis auf Rückenprobleme und eine psychische Erkrankung bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese tätigte entsprechende Abklärungen und sprach dem Beschwerdeführer Frühinterventionsmassnahmen in Form von Beratung und Unterstützung sowie eines Jobcoachings und ein Arbeitstraining (im erlernten Beruf als Glaser) zu, welches in einer Teilzeitanstellung mündete, worauf der Eingliederungspro-