1.2. Das Bundesgericht hat bereits abschliessend entschieden, dass die Berufung auf die Verwirkung der Rückerstattungsforderung nach Eintritt der Rechtskraft des Rückforderungsentscheids nicht mehr möglich ist. Eine Rückforderungsverfügung, die trotz Eintritt der Verwirkung nach Art. 25 Abs. 2 ATSG erlassen wurde, ist denn auch nicht nichtig, sondern anfechtbar (Urteil des Bundesgerichts 8C_77/2018 vom 30. April 2018 E. 3.2 mit Hinweisen auf BGE 133 II 366 E. 3.4 S. 369 sowie Urteil des Bundesgerichts 8C_308/2011 vom 17. August 2011 E. 4).