2.4. Die Präsidentin lud die Parteien mit Verfügung vom 21. Juli 2023 für den 22. August 2023 zur Verhandlung vor. Die Beschwerdegegnerin verzichtete mit Eingabe vom 8. August 2023 auf die Teilnahme, äusserte sich zur Sache und hielt an ihrem Antrag fest. 2.5. Am 22. August 2023 fand die beantragte Verhandlung statt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: