Der branchenübliche Lohn für diese Tätigkeit beträgt gestützt auf die LSE des Jahres 2016, Ziff. 41-43 (Baugewerbe), Kompetenzniveau 1, unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit und der Lohnentwicklung bis 2017, Fr. 68'443.00 (Fr. 5'508.00 x 12 x 41.3/40 x 103.2/102.9). Vor diesem Hintergrund ist mangels Unterdurchschnittlichkeit des tatsächlich erzielten Einkommens (BGE 148 V 174 E. 6.4 S. 183; 135 V 297 E. 6.1.3 S. 303 f.) keine Parallelisierung der Vergleichseinkommen angezeigt.