8.2.2. Der Beschwerdeführer bringt vor, es sei eine Parallelisierung der Vergleichseinkommen vorzunehmen (Beschwerde S. 15). Im Gesundheitsfall wäre er mindestens in das untere Kader aufgestiegen, weshalb das branchenübliche statistische Einkommen basierend auf dem Kompetenzniveau 3 hätte berechnet werden müssen (Beschwerde S. 15 f.). Zur Annah- - 16 -