Ferner hielt sie fest, es bestünden einige Widersprüche zwischen den beklagten Beschwerden und der messbaren muskulären Situation (VB 101 S. 6). Demgegenüber gab der Beschwerdeführer anlässlich der Untersuchung auf Nachfrage an, die Schmerzen hätten in den letzten Jahren zugenommen und sein Gesundheitszustand habe sich "massiv verschlechtert". Er brauche Hilfe von der Familie, könne sich kaum bücken und nicht einmal leichte Dinge tragen (VB 101 S. 7 ff.).