In ihrem Bericht vom 18. Januar 2018 betreffend ihre Untersuchung des Beschwerdeführers vom 20. September 2017 führte die RAD-Ärztin Dr. med. H._____, Fachärztin für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, aus, die extreme Beschwerdesymptomatik bei bereits leichter Berührung bei der klinischen Untersuchung lasse sich aus orthopädischer Sicht in keiner Weise nachvollziehen. Ferner hielt sie fest, es bestünden einige Widersprüche zwischen den beklagten Beschwerden und der messbaren muskulären Situation (VB 101 S. 6).