7. Januar 2008 bestätigte verbesserte Arbeitsfähigkeit vor, weshalb ein - 13 - Revisionsgrund zu bejahen ist. Dem SMAB-Gutachten kommt voller Beweiswert zu und auf die darin enthaltenen Einschätzungen kann vollumfänglich abgestellt werden. Folglich ist auch der mit Eingabe vom 3. Oktober 2022 gestellte Antrag abzuweisen. Der Rentenanspruch ist somit in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht umfassend ("allseitig") zu prüfen, wobei keine Bindung an frühere Beurteilungen besteht (vgl. E. 3.3).